Wem die Pflichtabgabe (az-Zakâh) zusteht

Lob gebührt Allâh. Wir preisen Ihn, bitten Ihn um Unterstützung, Rechtleitung und Vergebung. Möge Allâh uns vor dem Begehen von Sünden beschützen. Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allâh gibt, dem Einzigen, Der keinen Teilhaber hat und Dem nichts und niemand gleicht. Und ich bezeuge, dass Muhammad Diener und Gesandter Gottes ist. Er überbrachte die Botschaft und ermahnte die Gemeinschaft, möge Allâh ihn mehr als alle anderen Propheten belohnen. O Allâh, gebe dem Propheten Muhammad sowie seinen Âl und seinen Gefährten einen höheren Rang. Sodann, Diener Gottes, ich ermahne euch und mich zur Rechtschaffenheit.

Allâhu Ta^âlâ sagt in der Sûrah at-Tawbah, Âyah 60:

﴿إِنَّمَا ٱلصَّدَقَٰتُ لِلفُقَرَاءِ وَٱلمَسَٰكِينِ وَٱلعَٰمِلِينَ عَلَيهَا وَٱلمُؤَلَّفَةِ قُلُوبُهُم وَفِي ٱلرِّقَابِ وَٱلغَٰرِمِينَ وَفِي سَبِيلِ ٱللَّهِ وَٱبنِ ٱلسَّبِيلِ فَرِيضَة مِّنَ ٱللَّهِ وَٱللَّهُ عَلِيمٌ حَكِيم ٦٠﴾

Die Bedeutung lautet: Wahrlich, ein Anrecht auf die Pflichtabgabe haben nur den Armen, den Bedürftigen, denjenigen, die mit der Pflichtabgabe beauftragt sind, den Mu´allafatu Qulûbuhum, fir-Riqâb, den Verschuldeten, die nicht in der Lage sind ihre Schulden zu begleichen; fî Sabîli l-Lâh und dem Reisenden, der nicht genug besitzt, um sein Reiseziel zu erreichen. Allâh hat diese Pflicht auferlegt und Allâh ist allwissend.

Verehrte Muslime, wisst, dass das Entrichten der Pflichtabgabe (az-Zakâh) zu den höchsten Geboten im Islam gehört. Diesbezüglich gibt es Regeln, die unbedingt zu beachten sind, damit das Entrichten Gültigkeit bei Allâh hat.

Dazu gehört, dass die Pflichtabgabe keine Gültigkeit hat, wenn sie nicht an eine der im Qur´ân aufgezählten acht Kategorien der Muslime entrichtet wird. Diese sind: die Armen; die Bedürftigen; diejenigen, die mit der Pflichtabgabe beauftragt sind; al-Mu´allaftu Qulûbuhum; fir-Riqâb; die Verschuldeten, die unfähig sind, ihre Schulden zu begleichen; fî Sabîli l-Lâh; die Reisenden, die nicht genug besitzen, um ihr Reiseziel zu erreichen.

Der Arme ist derjenige, für den niemand unterhaltspflichtig ist und weniger als die Hälfte seines Bedarfs findet, wie jemand, dessen Bedarf 10 beträgt, der aber nur weniger als die Hälfte findet. Die Pflichtabgabe darf nicht an diejenigen entrichtet, für die jemand unterhaltspflichtig ist, entrichtet werden, wie z. B. der Vater und die Mutter, deren Bedarf durch den Unterhalt ihres Sohnes gedeckt wird, oder eine Frau, dessen Bedarf durch den Unterhalt ihres Ehemannes gedeckt wird. Das Angeführte beinhaltet, dass eine Frau, lediglich für den Fall, dass sie eine Witwe oder alleinerziehende Mutter sein sollte, kein Anrecht auf die Pflichtabgabe hat, wenn sie genug besitze sollte, um ihren notwendigen Bedarf decken zu können. Dasselbe gilt für den Menschen, der lediglich ein Greis oder ein Waisenkind ist. Viele Menschen entrichten die Pflichtabgabe an Menschen, die weder arm noch bedürftig sind noch zu irgendeiner anderen der acht Kategorien gehören. Derjenige der die Unversehrtheit im Jenseits anstrebt, der geht beim Entrichten der Pflichtabgabe sorgfältig vor; entweder entrichtet er sie selbst an Menschen, die tatsächlich ein Anrecht darauf haben oder beauftragt vertrauenswürdige Menschen mit der Weiterleitung an Rechtmäßige. Es sind aber nicht alle Menschen vertrauenswürdig. Einige Menschen bewahren diese Gelder bei einer Bank auf und das ist aus verschiedenen Gründen verboten. Erstens: Wenn das Geld vom Konto abgehoben wird, dann bekommt man nicht das tatsächliche Geld, das man eingezahlt hat, wieder, jedoch ist es unbedingt notwendig, das tatsächliche Geld weiterzuleiten. Zweitens: Bei der Bank wird das Geldern aus islamisch-rechtlich verbotenen Verträgen, wie z. B. Zinsverträgen, vermischt und das ist verboten. Zudem wird auf diese Weise das Entrichten der Pflichtabgabe ohne entschuldbaren Grund verzögert und auch das ist verboten, sogar eine große Sünde.

Wer zum Entrichten der Pflichtabgabe verpflichtet ist, der muss darauf achten, dass sein Entrichten entsprechend den islamischen Gesetzesregelung ist, denn derjenige, der die Regeln der Pflichtabgabe nicht gelernt hat, geht bei der Entrichtung blindlings voran.

Was den Teil der Âyah betrifft ﴿وفي سبيل الله﴾ (fî Sabîli l-Lâh), so bedeutet er nicht „für jede wohltätige Tat“, da ansonsten das Aufzählen der Kategorien keine Bedeutung mehr hätte, denn das Entrichten der Pflichtabgabe an die Armen, die Bedürftigen, die Verschuldeten und fir-Riqâb ist jeweils eine wohltätige Tat. Die Aufzählung in der Âyah beinhaltet die Bedeutung, dass es sich um unterschiedliche Kategorien handelt. Al-Qâdî Abû Bakr Ibn al-^Arabiyy überlieferte im Werk „Ahkâmu l-Qur´ân“, dass Imâm Mâlik die Übereinstimmung überlieferte, dass mit ﴿وفي سبيل الله﴾ (fî Sabîli l-Lâh) nicht jede wohltätige Tat gemeint sondern, sondern eine bestimmte Kategorie an Rechtmäßigkeit, die von den Gelehrten, möge Allâh ihnen gnädig sein, aufgezeigt wurde.

Dies dazu und ich bitte Allâh um Vergebung für euch und mich.

Die zweite Ansprache:

Lob gebührt Allâh. Wir preisen Ihn, bitten Ihn um Unterstützung, Rechtleitung und Vergebung. Möge Allâh uns vor dem Begehen von Sünden beschützen. As-Salâtu was-Salâmu für unseren geehrten Propheten Muhammad sowie für alle anderen Propheten.

Sodann, Diener Gottes, ich ermahne euch und mich zur Rechtschaffenheit.

O Allâh, wir bitten Dich, unser Bittgebet zu erfüllen, uns unsere Sünden und Fehler zu vergeben, uns zu den Rechtgeleiteten gehören zu lassen und nicht zu denjenigen, die in die Irre gegangen sind. O Allâh, wir bitten Dich, unsere Sorgen und unseren Kummer von uns zu nehmen und uns vor dem zu schützen, was wir befürchten.

Diener Gottes, Allâh fordert zur Gerechtigkeit, zu gutem Verhalten und zur Aufrechterhaltung der verwandtschaftlichen Beziehungen auf und Er verbietet die Schandtaten, das Schlechte und die Ungerechtigkeit. Dies ist eine Ermahnung, auf dass ihr nachdenken möget. Aqimi s-Salâh! (Sag die Iqâmah auf)