Lob gebührt Allâh, dem Schöpfer des Universums
und as-Salâtu was-Salâmu dem Gesandten Gottes.
Sodann, uns wurde folgende Frage gestellt:
Wie lautet das Urteil über die Durchführung eines Corona-Tests (PCR) während des Fastens?
Die Antwort:
Das absichtliche Einführen von etwas, was ein Volumen besitzt, in das Innere des Kopfes oder des Bauches durch eine natürliche Körperöffnung, unter Erinnerung an das Fasten und Bewusstsein des Verbots, führt nach Ansicht der Schâfi^îten zur Ungültigkeit des Fastens. Dies bedeutet: Das Fasten wird ungültig, wenn der Testgegenstand durch die Nase bis hinter das Nasenbein oder in eine der Höhlen, die sich im Kopf befinden, eingeführt wird. Dasselbe gilt, wenn der Testgegenstand durch den Mund eingeführt wird und die Artikulationsstelle des Buchtstaben „Hâ´“ überschreitet. Wenn der Testgegenstand die erwähnten Stellen nicht erreicht, dann wird das Fasten nicht ungültig.
Die Mâlikîten hingegen sagen: Das Einführen von Volumenbesitzendem durch die Nase hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Fastens, auch wenn es bis hinter das Nasenbein oder in eine der Höhlen, die sich im Kopf befinden, eingeführt wird, es sei denn, das Eingeführte erreicht den Rachen, weil das Fasten dann ungültig wird, auch wenn das Eingeführte nicht in den Bauch gelangt. Dies bedeutet, die gewöhnliche Testmethode durch die Nase macht nach ihrer Ansicht das Fasten nicht ungültig. Wenn der Testgegenstand durch den Mund eingeführt wird und die Artikulationsstelle des Buchtstaben „Hâ´“ erreicht, dann wird das Fasten ungültig, auch wenn die Stelle nicht überschritten wird.
Allâh, der Erhabene, ist allwissend.