Dank gebührt Allâh, dem Erhabenen. Möge Allâh uns vor dem Begehen von Sünden beschützen. Derjenige, der von Gott rechtgeleitet wurde, wird nicht in die Irre gehen und derjenige, der von Gott in die Irre geleitet wurde, wird keine Rechtleitung finden. Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allâh gibt, dem Einzigen, Der keinen Teilhaber hat und Dem nichts und niemand gleicht. Derjenige, Der keine Gestalt, keine Form und keine Glieder hat. Derjenige, Der kein Körper ist und keine Maße hat. Derjenige, Der ohne Ort existiert. Und ich bezeuge, dass unser geehrter, geliebter und großartiger Prophet Muhammad Diener und Gesandter Gottes ist. As-Salâtu was-Salâmu für dich, o Gesandter von Allâh, und für alle anderen Propheten.
Sodann, Diener Gottes, ich ermahne euch und mich zur Rechtschaffenheit. Seid rechtschaffen. Verrichtet die Pflichten, unterlasst die Sünden und haltet an den Lehren des Propheten Muhammad ﷺ fest.
Verehrte Brüder, wisst, dass der Diener Gottes am Tag des Jüngsten Gerichts für sein Sprechen, Hören, Sehen und für sein Herz zur Rechenschaft gezogen werden wird. Auch wird er über seine Erteilung von Rechtsgutachten – indem er sagte: „Jenes ist erlaubt und jenes nicht.“ – gefragt werden. Allâh sagt in der Sûrah al-‘Isrâ‘, Âyah 36:
﴿وَلَا تَقفُ مَا لَيسَ لَكَ بِهِۦ عِلمٌ إِنَّ ٱلسَّمعَ وَٱلبَصَرَ وَٱلفُؤَادَ كُلُّ أُوْلَٰئِكَ كَانَ عَنهُ مَسْؤُلاً ٣٦﴾
Die Bedeutung lautet: Und spreche nicht über das, worüber du kein Wissen hast. Gewiss, das Hören, das Sehen und das Herz, für all dies wird der Mensch zur Rechenschaft gezogen werden.
Aus dieser Âyah geht somit die Aufforderung hervor, keine Aussage zu treffen, ohne über das Wissen darüber zu verfügen. Ein islamisches Rechtsgutachten ohne Wissen zu erteilen, gehört zu den großen Sünden. Der Hâfidh Ibn ^Asâkir überlieferte, dass der Gesandte Gottes ﷺ sagte:
مَن أَفْتَى بِغَيْرِ عِلْمٍ لَعَنَتْهُ ملائكَةُ السَّمَاءِ والأَرْضِ اهـ
Die Bedeutung lautet: Wer ein islamisches Rechtsgutachten ohne Wissen erteilt, den verfluchen die Engel der Himmel und der Erde.
Wenn dem so ist, verehrte Brüder, was bedeutet dann das ‚Erteilen eines Rechtsgutachtens mit Wissen‘? Hört, verehrte Brüder: Gewiss, derjenige, der ein islamisches Rechtsgutachten erteilt, ist entweder ein Mudjtahid oder einer, der diesen in seinen erteilten Rechtsgutachten nachahmt oder einer, der sich traut, ohne Wissen eines zu erteilen. Der Mudjtahid ist derjenige, der basierend auf gewisse Eigenschaften, die er hat, und Voraussetzungen, die er erfüllt, die Erlaubnis hat, ein islamisches Rechtsgutachten zu erteilen. Diese Voraussetzungen wiederum weisen die meisten Menschen der heutigen Zeit nicht auf. Imâm asch-Schâfi^iyy, möge Allâh ihm gnädig sein, sagte: Zu den Eigenschaften des Mudjtahid gehören die Kenntnis über die Angelegenheiten, die vor ihm waren, wie die Sunan, Aussagen der Salaf, die Angelegenheiten, worüber eine Übereinstimmung unter den Muslimen herrschte und jene, worin sie sich uneinig waren, um nicht etwas zu sagen, was der Übereinstimmung widerspricht. Weiterhin muss er die arabische Sprache beherrschen und die Bedeutungen der islamischen Rechtstexte, gemäß der Sprache der Araber, wissen.
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