Dank gebührt Allâh, dem Erhabenen. Möge Allâh uns vor dem Begehen von Sünden beschützen. Derjenige, der von Gott rechtgeleitet wurde, wird nicht in die Irre gehen und derjenige, der von Gott in die Irre geleitet wurde, wird keine Rechtleitung finden. Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allâh gibt, dem Einzigen, Der keinen Teilhaber hat und Dem nichts und niemand gleicht. Derjenige, Der keine Gestalt, keine Form und keine Glieder hat. Derjenige, Der kein Körper ist und keine Maße hat. Derjenige, Der ohne Ort existiert. Und ich bezeuge, dass unser geehrter, geliebter und großartiger Prophet Muhammad Diener und Gesandter Gottes ist. As-Salâtu und as-Salâmu für dich, o Gesandter von Allâh, und alle anderen Propheten.
Sodann, Diener Gottes, ich ermahne euch und mich zur Rechtschaffenheit.
Allâhu Ta^âlâ sagt in der Sûrah al-Baqarah, Âyah 2:
﴿ذَلِكَ الكِتَابُ لا رَيْبَ فِيهِ هُدًى لِلْمُتَّقِينَ﴾
Die Bedeutung lautet: Das offenbarte Buch ist ein vollkommenes, darin gibt es nichts Zweifelerweckendes. Es ist Rechtleitung für die Rechtschaffenen.
Die Âyah 275 der Sûrah al-Baqarah lautet:
﴿ٱلَّذِينَ يَأۡكُلُونَ ٱلرِّبَوٰاْ لَا يَقُومُونَ إِلَّا كَمَا يَقُومُ ٱلَّذِي يَتَخَبَّطُهُ ٱلشَّيۡطَٰنُ مِنَ ٱلۡمَسِّۚ ذَٰلِكَ بِأَنَّهُمۡ قَالُوٓاْ إِنَّمَا ٱلۡبَيۡعُ مِثۡلُ ٱلرِّبَوٰاْۗ وَأَحَلَّ ٱللَّهُ ٱلۡبَيۡعَ وَحَرَّمَ ٱلرِّبَوٰاْۚ فَمَن جَآءَهُۥ مَوۡعِظَة مِّن رَّبِّهِۦ فَٱنتَهَىٰ فَلَهُۥ مَا سَلَفَ وَأَمۡرُهُۥٓ إِلَى ٱللَّهِۖ وَمَنۡ عَادَ فَأُوْلَٰٓئِكَ أَصۡحَٰبُ ٱلنَّارِۖ هُمۡ فِيهَا خَٰلِدُونَ ٢٧٥﴾
Die Bedeutung lautet: Diejenigen, die den Zins konsumieren, werden aus ihren Gräbern so auferstehen, als wären sie von Raserei befallen, als wären sie vom Teufel in den Wahnsinn getrieben. Dies aus dem Grund, dass sie sagten ‚der Verkauf ist dasselbe wie Zins‘, jedoch hat Allâh den Verkauf erlaubt und den Zins verboten. Derjenige, bei dem die Ermahnung Gottes ankommt (das Verbot des Zinses) und sich enthält (in Zins zu fallen), den zieht für das Vergangene (an Zinsverträgen) nicht zur Rechenschaft (denn er tat es vor dem Verbot), seine Angelegenheit ist bei Allâh. Aber wer es wiederholt (d. h. aus Hartnäckigkeit den Zins erlaubt), der gehört zu denjenigen, die auf ewig in der Hölle bleiben werden.
Allâh, der Erhabene, hat uns bestimmte Regeln auferlegt, somit ist es notwendig, die Regeln zu beachten, die Allâh uns auferlegt hat. Der Diener Gottes ist verpflichtet, Allâh gegenüber gehorsam zu sein, indem er das verrichtet, was Allâh befohlen hat, und das unterlässt, was Allâh verboten hat. So muss er sich verhalten, gleich, ob die Weisheit daraus ersichtlich ist oder nicht, denn Allâh ist derjenige, dem die höchste Stufe des Gehorsams zusteht. Dieses wurde von Allâh auferlegt. Zu wissen gilt, dass Allâh nichts befohlen und nichts verboten hat, ohne dass eine Weisheit dahinter steckt. Dazu gehört das Verbot des Zinses (ar-Ribâ). Allâh, der Erhabene, hat uns verboten, die Zinsverträge abzuschließen, den Zins zu konsumieren, den Zins zu nehmen sowie Zeuge zu sein, wenn ein Zinsvertrag abgeschlossen wird. Imâm Muslim überlieferte, dass Djâbir sagte: Der Gesandte Gottes verfluchte denjenigen, der den Zins konsumiert, ihn zahlt, den Zinsvertrag niederschreibt oder dabei Zeuge ist und sagte (sinngemäß): Sie sind gleich. Allâh drohte demjenigen, der den Zins konsumiert, indem Er gesagt hat:
﴿ٱلَّذِينَ يَأۡكُلُونَ ٱلرِّبَوٰاْ لَا يَقُومُونَ إِلَّا كَمَا يَقُومُ ٱلَّذِي يَتَخَبَّطُهُ ٱلشَّيۡطَٰنُ مِنَ ٱلۡمَسِّۚ﴾
Die Bedeutung lautet: Diejenigen, die den Zins konsumieren, werden aus ihren Gräbern so auferstehen, als wären sie von Raserei befallen, als wären sie vom Teufel in den Wahnsinn getrieben.
- h. so werden sie sein, wenn sie aus ihren Gräbern auferstehen, als wären sie von Raserei befallen. Weil sie auf der Welt blindlings die Verträge abgeschlossen haben, erhalten sie das, was zu ihrem Verhalten passend ist. Wenn sie ihre Gräber verlassen, dann werden sie so sein, als wären sie wahnsinnig; dies wird ihr Merkmal sein, an dem die anderen Menschen sie erkennen werden.
Der Zins gehört zu den größten Sünden. Zu den verschiedenen Arten des Zinses gehört der Darlehenszins, der in einem Hadîth, den al-Bayhaqiyy überlieferte, wie folgt definiert wurde. Der Gesandte Gottes sagte:
كل قرض جَرَّ منفعةً فهو ربا اهـ
Die Bedeutung lautet: Jedes Darlehen, dass einen Nutzen herbeiführt, ist ein Zinsvertrag.
Die Gelehrten sind sich einig, nach diesem Hadîth zu handeln. Dies bedeutet: Jedes Darlehen, das unter der Voraussetzung gewährt wird, dem Darlehensgeber einen Nutzen herbeizuführen oder sowohl dem Darlehensgeber als auch dem Nehmer, ist verboten – eine große Sünde. Beispiele hierfür wären, dass der Darlehensgeber die Bedingung setzen würde, mehr als den geliehenen Betrag zurückzubekommen; oder das Auto des Nehmers kostenlos oder für eine geringere Miete als üblich zu benutzen; oder die Wohnung des Nehmers kostenlos zu bewohnen. Dies alles ist verboten, denn Allâh, der Erhabene, hat es zwar erlaubt, einander Geld zu leihen, jedoch damit wir einander unterstützen und gütig zueinander sind, jedoch nicht um Gewinn zu erzielen, also ist es nicht erlaubt, einen Profit für die Darlehensgewährung vorauszusetzen. Der Darlehenszins war in der Zeit der Djâhiliyyah bei den Arabern stark verbreitet, bevor die Âyah, in der der Zins verboten wurde, offenbart wurde. Wenn damals jemand jemandem Geld für eine bestimmte Dauer geliehen hatte und der Termin der Rückzahlung kam, dann sagte der Darlehensgeber zum Nehmer: Entweder begleichst du jetzt deine Schulden oder ich verlange mehr.
Weitere Arten des Zinses gehen aus einem anderen Hadîth hervor. Imâm Muslim überlieferte über ^Ubâdah Ibn as-Sâmit, Radiya l-Lâhu ^Anhu, dass der Gesandte Gottes sagte:
الذهبُ بالذهبِ والفضةُ بالفضةِ والبُرُّ بالبُرّ والشعيرُ بالشعيرِ والتمرُ بالتمرِ والملحُ بالملحِ مِثْلًا بِمِثْلٍ سواءً بسواءٍ يدًا بيدٍ فإذا اختلفت هذه الأصناف فبيعوا كيف شئتم إذا كان يَدًا بيدٍ اهـ
Die Bedeutung lautet: Der Verkauf von Gold gegen Gold, Silber gegen Silber, Weizen gegen Weizen, Gerste gegen Gerste, Datteln gegen Datteln und Salz gegen Salz ist nur erlaubt, wenn das Gewicht bzw. die Menge von Beidem dieselbe ist und beides vor dem Auseinandergehen übergeben wird. Der Verkauf unterschiedlicher Arten hingegen (z. B. Gold gegen Silber oder ein Nahrungsmittel gegen ein anderes Nahrungsmittel) ist erlaubt, wenn beides vor dem Auseinandergehen übergeben wird.
Die Gelehrten, möge Allâh sie reichlich belohnen, haben diesem Hadîth viele Regeln bezüglich des Zinses entnommen. Derjenige, der Gold gegen Gold, Silber gegen Silber, Gold gegen Silber oder Nahrungsmittel der Menschen gegen Nahrung kaufen will, der muss die diesbezüglichen Regeln beachten. Diese Informationen sollte man sich bei denjenigen einholen, die über das entsprechende Wissen verfügen, denn in der heutigen Zeit werden viele Verträge so abgeschlossen, wie sie in der islamischen Religion keine Gültigkeit haben.
Bruder im Islam, viele dieser Angelegenheiten sind vielen Menschen unbekannt, sodass diese Menschen in den Zins fallen, also Sünden begehen, ohne es zu wissen, so gib Acht, möge Allâh dich schützen. Es ist nicht erlaubt, sich in etwas zu begeben, bevor man nicht gelernt hat, was Allâh diesbezüglich erlaubt und verboten hat, damit man z. B. beim Kaufen und Verkaufen die diesbezüglichen religiösen Regeln beachtet, da ansonsten die Gefahr besteht, in Zins oder anderes Verbotenes zu fallen – der Tag des Jüngsten Gerichts naht.
O Allâh, bitte versorge uns mit ausreichend Erlaubtem und schütze uns vor Verbotenem.
Dies dazu und ich bitte Allâh um Vergebung für Euch und mich.
Die zweite Ansprache:
Dank gebührt Allâh, dem Erhabenen. Wir preisen Ihn, bitten Ihn um Unterstützung, Rechtleitung und Vergebung. Möge Allâh uns vor dem Begehen von Sünden beschützen. Derjenige, der von Gott rechtgeleitet wurde, wird nicht in die Irre gehen und derjenige, der von Gott in die Irre geleitet wurde, wird keine Rechtleitung finden. As-Salâtu was-Salâmu für den Propheten Muhammad und für alle anderen Propheten.
Sodann, Diener Gottes, ich fordere euch und mich zur Rechtschaffenheit auf und zur Furcht vor Allâh, dem Erhabenen und Allmächtigen.
Brüder im Islam, heute warnen wir vor folgender abscheulichen Aussage einiger Menschen. Sie sagen: „Verflucht ist das Geschlecht von Hawwa (zu Dt. Eva).“ Dies ist nicht erlaubt, weil es die Verfluchung aller Frauen aus den Nachkommen von Hawwâ´ beinhaltet und Allâh einige Frauen im edlen Qur´ân gelobt hat, wie z. B. Maryam (zu Dt. Maria) und Âsiyah.
Wer jemanden verflucht, den Gott gelobt hat, verlässt damit den Islam. Folglich begeht derjenige, der jemanden verflucht, den Allâh gelobt hat, Unglauben, d. h. er verlässt den Islam und ist verpflichtet, das Glaubensbekenntnis auszusprechen, damit er zum Islam zurückkehrt.
Und wisst, dass Allâh euch zu etwas Wichtigem aufforderte. Er hat euch dazu aufgefordert, As-Salâtu was-Salâmu für den Propheten auszusprechen.
Allâh, der Erhabene, sagt in Sûratu l-´Ahzâb, Âyah 56:
﴿إِنَّ اللَّهَ وَمَلَائِكَتَهُ يُصَلُّونَ عَلَى النَّبِيِّ يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا صَلُّوا عَلَيْهِ وَسَلِّمُوا تَسلِيمًا﴾
O Allâh, gebe dem Propheten Muhammad und seinen Âl einen höheren Rang, so wie Du dem Propheten Ibrâhîm und seinen Âl einen hohen Rang gegeben hast. Und gebe dem Propheten Muhammad und seinen Âl Segen, so wie Du dem Propheten Ibrâhîm und seinen Âl Segen gegeben hast. Du bist Derjenige, Der mit vollkommener Macht und Gnade beschrieben wird und Derjenige, Der das Recht hat, gepriesen zu werden. Allâh, der Erhabene, sagt im heiligen Qur´ân:
﴿يَا أَيُّهَا النَّاسُ اتَّقُوا رَبَّكُمْ إِنَّ زَلْزَلَةَ السَّاعَةِ شَىْءٌ عَظِيمٌ * يَوْمَ تَرَوْنَهَا تَذْهَلُ كُلُّ مُرْضِعَةٍ عَمَّا أَرْضَعَتْ وَتَضَعُ كُلُّ ذَاتِ حَمْلٍ حَمْلَهَا وَتَرَى النَّاسَ سُكَارَى وَمَا هُمْ بِسُكَارَى وَلَكِنَّ عَذَابَ اللَّهِ شَدِيدٌ﴾
Die Bedeutung lautet: O ihr Menschen, seid von den Rechtschaffenen. Gewiss, am Tag des Jüngsten Gerichts werden gewaltige Ereignisse geschehen. An jenem Tag würde jede stillende Mutter ihren Säugling vergessen, jede Schwangere würde verlieren, was sie trägt und die Menschen werden für betrunken gehalten, obwohl sie es nicht sind, doch die Bestrafung Gottes ist sehr hart.
O Allâh, wir bitten Dich, unser Bittgebet zu erfüllen, uns unsere Sünden und Fehler zu vergeben, uns zu den Rechtgeleiteten gehören zu lassen und nicht zu denjenigen, die in die Irre gegangen sind. O Allâh, wir bitten Dich, unsere Sorgen und unseren Kummer von uns zu nehmen und uns vor dem zu schützen, was wir befürchten.
Diener Gottes, Allâh fordert zur Gerechtigkeit, zu gutem Verhalten und zur Aufrechterhaltung der verwandtschaftlichen Beziehungen auf und Er verbietet die Schandtaten, das Schlechte und die Ungerechtigkeit. Dies ist eine Ermahnung, auf dass ihr nachdenken möget. Verrichtet die Pflichten und unterlasst die Sünden, bittet Gott um Vergebung und vertraut auf Gott, seid rechtschaffen und Er wird eure Sorgen und Bedrängnis von euch nehmen. Aqimi s-Salâh! (Sag die Iqâmah auf)