Die Beobachtung von Gebetszeiten

Dank gebührt Allâh, dem Erhabenen. As-Salâtu und as-Salâmu für unseren geehrten Propheten Muhammad.

Der Imâm at-Tirmidhiyy überlieferte, dass der Prophet Muhammad ﷺ sinngemäß sagte: „Zu den besten Muslimen gehören diejenigen, die die Sonne, den Mond und die Schatten beobachten, um die Gebetszeiten festzustellen.“

Gemäß dieser Aussage ist es für denjenigen, der sich diesbezüglich das Wissen aneignete und hierzu fähig ist, empfehlenswert, durch optische Beobachtung, die Zeiten der fünf Gebete festzustellen. Nach der Überlieferung von Imâm Muslim, Imâm Abû Dâwûd und anderen Gelehrten, kam der Engel Djibrîl, am Tag nach der Himmelfahrt, zum Propheten Muhammad ﷺ und verrichtete als Vorbeter mit dem Gesandten Gottes das Mittagsgebet. Sie verrichteten das Gebet zu dem Zeitpunkt, als die Sonne sich vom Zenit Richtung Westen neigte und die Länge des Schattens (den ein Gegenstand, während sich die Sonne im Zenit befindet, abwirft) zunahm. Am Nachmittag suchte der Engel Djibrîl den Propheten Muhammad ﷺ erneut auf und verrichtete als Vorbeter mit dem Gesandten Gottes das Nachmittagsgebet, nachdem der Schatten eines Gegenstandes die Länge des Gegenstandes selbst, plus der Schattenlänge, während sich die Sonne im Zenit befand, erreicht hat. Das Abendgebet verrichteten sie nach Sonnenuntergang, das Nachtgebet nach Auflösung der Abendröte und das Morgengebet als die Morgendämmerung (ein horizontales, weißes Licht) zu sehen war.

Die Muslime haben diese Methode angewandt, um die Gebetszeiten festzulegen. In den letzten Jahrzehnten wurden Kalender mit Gebetszeiten, die anhand der Aussagen des Propheten Muhammad ﷺ bezüglich der Zeichen hierfür, aufgestellt. Die Herausgeber dieser Kalender sind jedoch nicht alle als vertrauenswürdig (^adl) anzusehen, da einige unter ihnen diese Kalender nur herstellen, um Profit zu erzielen. Daher sollte die ursprüngliche Vorgehensweise für die Festlegung der Gebetszeiten nicht außer Acht gelassen werden.

Es ist erlaubt, sich nach dem Gebetsruf eines vertrauenswürdigen Gebetsrufers (Mu’adhdhin), welcher sich das Wissen bezüglich der Festlegung der Gebetszeiten angeeignet hat, zu richten. Das Erlernen der Festlegung der Gebetszeiten ist Pflicht für jeden Verantwortlichen und derjenige, der dieses Wissen vernachlässigt, gilt als nicht vertrauenswürdig. Die meisten Gebetsrufer besitzen diesbezüglich nicht die Kenntnis und gehören somit nicht zu den Vertrauenswürdigen.

Zweifelsfreie Erkenntnisse über den Eintritt der Gebetszeiten erwirbt man nur durch optische Beobachtung der Gestirne (Sonne, Mond, Sterne), sodass die hier festgelegten Zeiten sind nur als Orientierungshilfen gedacht sind.

Die sichere Kenntnis über den Beginn des arabischen Monats erlangt man durch optische Beobachtung des Mondes. Die Festlegung des Beginns der arabischen Monate, welche in diesem Kalender genannt sind, beruht auf der Grundlage mathematischer Berechnungen und sollte nur als Hilfsmittel herangezogen werden.