Das Fest des Fastenbrechens

Gepriesen sei Allâh, der Schöpfer aller Geschöpfe; und as-Salâtu und as-Salâmu für unseren geehrten Propheten Muhammad sowie für seine Âl und seine Gefährten.

Brüder im Islam, jedes Jahr vor dem Monat Ramadân erreichen uns einige Medien, in denen der Beginn des gesegneten Monats Ramadân festgelegt ist. Sie wiederholen dieses einige Tage vor dem Festtag und bestimmen darin das Ende des Monats Ramadân und den Eintritt des Fastenbrechenfestes. Dabei wird behauptet, das Wort Muslime einigen und sich auf die moderne Wissenschaft stützen zu wollen. Wir jedoch fragten uns wiederholt ob dies wirklich zur Einigung des Wortes der Muslime oder nicht doch zur größeren Spaltung führt zwischen denen, die diese Methode akzeptieren und denen, die sagen, dass diese Methode keine Gültigkeit hat.  
Wir wünschen uns, dass die Herausgeber dieser Bekanntmachungen sich dieselbe Frage stellen würden, nachdem sie jahrelang diese neue Methode erprobten, wobei wir nicht glauben, dass sie sich von der Wahrheit überzeugen, sondern nur stets ablehnen. Dieses führte zur Verwirrung in der Allgemeinheit der Muslime zu jedem Anfang und Ende des Monats Ramadân, insbesondere bei denen, die keine astronomischen Hilfsmittel haben. Der Islam bindet diese gute Tat, zu der jeder – unter bestimmten Voraussetzungen stehende – Mensch verpflichtet ist, nicht an solche Hilfsmittel, gleichgültig wie er gebildet und an Hilfsmitteln besitzend ist. Denn das Fasten ist sowohl den Muslimen in der Wüste von Chinquetti (Mauretanien) als auch den Muslimen, die sich in den mit Fortschritt (Fernsehen, Internet) gefüllten Städten befinden, auferlegt.

Zu diesem Thema wollen wir einige Angelegenheiten, die wir hierzu als nützlich finden, aufzeigen:

  1. Aus den Tabellen des Neumondes und der ersten Sichtungsmöglichkeiten des Mondes, die auch jährlich im Internet von der Princeton-Universität in den Vereinigten Staaten – eine der weltberühmtesten Universität – herausgegeben wird, ist deutlich und ohne viel Überlegung erkennbar, dass es einen deutlichen Unterschied gibt zwischen dem Neumond und der ersten Sichtungsmöglichkeit des Mondes; dabei kann der Unterschied zwischen den beiden Phasen ein oder zwei Tage betragen, wie es aus zahlreichen Daten erkennbar ist. (http://www.eyeonthesky.com/aaap2.html)
  2. Allâhu Ta^âlâ ließ den Beginn und das Ende des Monats Ramadân nicht an den Neumond gebunden sein und auch nicht an die Sichtungsmöglichkeit des Mondes, sondern ließ diese an der tatsächlichen Sichtung des Mondes gebunden sein. Dies geht so weit, dass – wenn der Mond während der Beobachtung nicht gesichtet werden sollte – man verpflichtet ist, den Zweifel durch die Gewissheit aufzuheben und den Monat Scha^bân auf 30 Tage zu vervollständigen, wie es aus dem, von dem Imâm al-Bukhâriyy überlieferten, bekannten Hadîth hervorgeht.

„صُومُوا لِرُؤْيَتِهِ وَأَفْطِرُوا لِرُؤْيَتِهِ فَإِنْ غُمَّ عليكُمْ فَأَكْمِلُوا عِدَّةَ شَعْبَانَ ثَلاثِين“

Die Bedeutung lautet: Der Beginn und das Ende des Monats Ramadân wird durch das Sichten der Mondsichel festgestellt. Wenn die Mondsichel nicht zu sichten ist, wird der Monat Scha^bân auf 30 Tage vervollständigt.

  1. Es ist doch auch sehr deutlich, dass Allâhu Ta^âlâ den Beginn und das Ende des Monats nicht an das berechnete Erscheinen der Mondsichel gebunden sein ließ, da sich dies entsprechend den Ländern und Regionen unterscheidet und somit die Monate davor bewahrt sind, sich zu überschneiden. Was wollen die Menschen tun, wenn sich die Astronomen über die Zeit des Neumondes, über die Zeit der Sichtungsmöglichkeit oder über den Sichtungsort uneinig sind? Oder was ist, wenn sie sagen, dass der Neumond nach der Morgendämmerung und vor dem Sonnenuntergang des 29. von Ramadân wäre, was für sie bedeuten würde, dass ein Teil des Tages von Ramadân und der andere Teil von Schawwâl wäre; was sagen sie dann zu den Menschen? Sagen sie den Menschen dann, heute ist Ramadân oder sagen sie, der heutige Tag gehört zu Schawwâl? Dieses verursacht eine Problematik, die die Gemeinschaft des Propheten Muhammad noch nie erlebt hat.

Die Regel lautet, dass das, was wahrscheinlich ist, als Beweis nicht gültig ist, wie die Gelehrte dieses festlegten.

Der Schaykh Ahmad ^Abdu r-Razzâq, der bekannt ist als al-Maghribiyy ar-Raschîdiyy, der im Jahre 1096 H. verstarb, sagte in seiner Erklärung des Werkes von ar-Ramliyy, Band 3, Seite 150, als Antwort auf die Person, die behauptet, dass man sich für den Beginn des Monats nach der Berechnung richten kann, auch wenn sie ergeben würde, dass die Sichtung nicht möglich sei, folgendes: „Uns ist das Fasten gemäß der Sichtung auferlegt und nicht gemäß des Auftretens des Neumondes, denn wenn es gemäß des Neumondes wäre, würde es bedeuten, dass wenn der Neumond am Tage auftreten würde, man ab dann zur Enthaltsamkeit verpflichtet wäre, und ich bin überzeugt, dass die Gelehrten der Rechtsschule diese Behauptung nicht akzeptieren.“

Es geschah sogar, dass die Astronomen sich selbst uneinig waren und drei Meinungen über den Beginn des Monats Ramadân hatten. In jenem Jahr behaupteten einige von ihnen, dass der Monat Ramadân am Mittwoch beginnen würde, andere sagten Donnerstag und weitere sagten Freitag. Es gibt aber weiterhin Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen, sogar in diesem Jahr waren sie sich nicht einig. Wo wäre dann die Einigkeit des Wortes der Muslime, wenn man sich an ihre Behauptungen halten würde und vom Hadîth des besten Propheten , der doch die Offenbarung von Gott erhielt, ablassen würde?!

Die Person, die von den Worten des Propheten , der doch nur gemäß der Offenbarung über die Religion spricht, ablässt und an den Behauptungen der Astronomen festhält, begeht einen grauenhaften Fehler, weil sein Handeln bedeutet, dass die Gesetzesregelungen des Gesandten in unserer Zeit nicht praktizierbar wären, obwohl doch Allâh, Der über die Zustände und Entwicklungen Seiner Diener wissend ist, Seinem Diener und Gesandten Muhammad diese Religionsgesetze offenbarte, um bis zum Tag des Jüngsten Gerichts danach zu handeln.

 

  1. Wenn gesagt wird, dass man den Zeitpunkt des Neumondes mit großer Präzision festlegen kann, so sind sich die Astronomen und die großen Observatorien einig, dass man den Zeitpunkt der Sichtung, die ein oder zwei Tage nach dem Auftreten des Neumondes sein kann, nicht festlegen kann, weil diese an nicht kontrollierbare Ereignisse gebunden ist. Der Wortlaut dieser Veröffentlichung in englischer Sprache, der vom US-amerikanischen Observatorium „U.S Navel Observatory“ auf seiner Internetseite herausgegeben wurde, ist folgender:

The date and time of each New Moon can be computed exactly but the time that the Moon first becomes visible after the New Moon depends on many factors and cannot be predicted with certainty . (http://aa.usno.navy.mil/faq/docs/islamic.html)

  1. Die Monate des Mondkalenders haben nicht immer 30 Tage, sondern können auch mal 29 ganze Tage haben, wie der Hadîth, den der Imâm al-Bukhâriyy überlieferte, darauf hindeutet und die Bedeutung hat: Der Monat hat mal 29 und mal 30 Tage. Es ist aber bekannt, dass der astronomische Mondmonat ein wenig davon abweicht, weil er eine Durchschnittsdauer von neunundzwanzig einhalb Tage – plus/minus ein wenig – hat, was ein Problem darstellt. Deswegen ist – gemäß der Religion – das Festlegen des Fastenmonats nicht an das Auftreten des Neumondes und nicht an die Sichtungsmöglichkeit des Mondes gebunden, sondern deutlich an die tatsächliche Sichtung des Mondes.

 

Der Imâm Ahmad Ibn ´Idrîs Ibn ^Abdu r-Rahmân as-Sanhâdjiyy, der als al-Qarâfiyy bekannt ist und im Jahre 648 H. verstarb, sagte in seinem Buch „al-Fârûq“ im zweiten Abschnitt von Band 1, Seite 178, gedruckt vom Verlag „^Âlam al-Kutub“: Wenn die astronomische Berechnung ergeben sollte, dass die Mondsichel, weil sie außerhalb des Lichtes ist, nicht sichtbar sei, ist man nicht verpflichtet zu fasten. Und Sanad (der im Jahre 541 H. verstarb) sagte: Wenn der Imâm sich auf die Berechnung stützend die Mondsichel bestätigt, dann ist er damit nicht dem Konsens der aufrichtigen Ahlu s-Salaf gefolgt.“

Auf der nächsten Seite sagte er: „Auch wenn die Berechnung präzise sein sollte, Allâh ließ das Fasten nicht an die Berechnung gebunden sein.“

  1. Demjenigen, der sagt, dass er das Wort der Muslime, mittels einer einheitlichen Fastenzeit einigen will, sagen wir: „Warum vereinigst du ihr Wort nicht mittels einer einheitlichen Gebetszeit oder zumindest für das Freitagsgebet?“ Wenn er sagen sollte: „Dieses geht nicht aufgrund des Verlaufes der Sonne tagsüber“, dann sagen wir: „So ist auch das Fasten, gebunden an die Bewegung des Mondes nachtsüber.“ Deswegen ist auch die Beobachtung der Mondsichel eine kollektive Pflicht in den verschiedenen Ländern der Muslime, was den normalen Muslim spüren lässt, dass er sich daran für seine Gesellschaft beteiligen kann.

Fazit: Aus dem zuvor Erwähnten wurde deutlich, dass die Person, die davon abweicht mit der Behauptung, von der modernen Wissenschaft profitieren zu wollen, völlig vom Thema abgekommen ist, weil der Mondmonat ganze Tage hat und keine Tagesbruchteile. Die Anzahl dieser Tage stellt man durch optische Beobachtung fest und nicht durch anhand Berechnung des Neumondes und nicht durch Errechnung der Sichtungsmöglichkeit. Diese beiden Angelegenheiten (das Errechnen des Neumondes und der Sichtungsmöglichkeit) wurden weder in den edlen Aussagen des Propheten , noch in anderen religiösen Beweisen erwähnt, noch wurden sie in der Religion an das Festlegen der Anfänge und Enden der arabischen Monate gebunden.

Brüder im Islam, hiermit wurde euch aufgezeigt, dass die Behauptung, die Anfänge und Enden der Mondmonate errechnen zu können, der Religion und der modernen Wissenschaft widerspricht.

Zudem ist das Verbot dessen nichts Verborgenes, zumal diese Methode wissenschaftlich unbestätigt bleibt und dem Qur´ân, dem Hadîth und dem Konsens der Gemeinschaft widerspricht. Der Imâm asch-Schâfi^iyy nahm als Beweis für das Verbot solch einer Abweichung die folgende Âyah aus der Sûrah an-Nisâ´:

﴿وَمَن يُشَاقِقِ الرَّسُولَ مِن بَعْدِ مَا تَبَيَّنَ لَهُ الْهُدَى وَيَتَّبِعْ غَيْرَ سَبِيلِ الْمُؤْمِنِينَ نُوَلِّهِ مَا تَوَلَّى وَنُصْلِهِ جَهَنَّمَ وَسَاءتْ مَصِيرًا﴾

Diese Âyah ist ein Beweis dafür, dass derjenige, der die Rettung und die Glückseligkeit erreichen will, den Weg der Gläubigen gehen und den Konsens der Muslime befolgen muss. Zudem ist die erwähnte Âyah ein Beweis für die Verdorbenheit derjenigen, die dem Konsens der Muslime widersprechen.

Wir brauchen an dieser Stelle nicht die zahlreichen Gelehrten der verschiedenen Rechtsschulen, möge Allâh ihnen allen gnädig sein, zu erwähnen, die den Konsens überlieferten, dass es nicht erlaubt ist, sich auf die Behauptung der Astronomen zu stützen, um die Anfänge und Enden der Monate festzulegen.

Nach dem bestätigten Konsens der Gelehrten gilt es zu handeln bis zum Tag des Jüngsten Gerichts, und die Behauptung, die nach der Übereinstimmung der Gelehrten angestellt wird, ist Widerspruch und Abweichung.

Allâh ist Derjenige, Der zum Recht leitet; derjenige, der von Gott rechtgeleitet wurde, wird nicht in die Irre gehen und derjenige, der von Gott in die Irre geleitet wurde, wird keine Rechtleitung finden. Der Imâm al-Bayhaqiyy überlieferte, dass der Gesandte sinngemäß sagte: „Zu den Glückseligen wird die Person gehören, die durch andere ermahnt wird.“

Zu denjenigen, die die Berechnungen der Astronomie anwenden um den Monat Ramadân festzulegen, sagen wir:

„Warum dieser ganze Wirbel insbesondere zum Festlegen des Monats Ramadân und des Fastenbrechenfestes und warum lehnt ihr es ab sich nach der Sichtung bzw. dem Vervollständigen des Monats, auch wenn dies entsprechend der islamischen Gesetze geschieht und durch die islamischen Länder bestätigt wird, zu richten, wobei ihr euch doch beim Festlegen des Opferfestes nach den islamischen Ländern richtet und hierfür zettelt ihr keinen Krieg gegen die Muslime an, damit sie sich nach der Behauptung der Astronomen richten?!!!“

Gibt es im Islam etwa zwei verschiedene Gesetzesregelungen? Eine Gesetzesregelung zum Festlegen des Monats Ramadân und des Fastenbrechenfestes und eine Gesetzesregelung zum Festlegen des Opferfestes?!!!

Brüder im Islam! Demjenigen, der einen Verstand besitzt, wurde hiermit deutlich, dass diese Menschen nicht nach den Gesetzesreglungen handeln, die Allâh seinem Gesandten Muhammad offenbarte.

Allâhu Ta^âlâ sagt in der Sûrah al-´Ahzâb:

﴿وَمَا كَانَ لِمُؤْمِنٍ وَلا مُؤْمِنَةٍ إِذَا قَضَى اللَّهُ وَرَسُولُهُ أَمْرًا أَن يَكُونَ لَهُمُ الْخِيَرَةُ مِنْ أَمْرِهِمْ وَمَن يَعْصِ اللَّهَ وَرَسُولَهُ فَقَدْ ضَلَّ ضَلالاً مُّبِينًا﴾

Die Bedeutung lautet: Und es ist keine gültige Tat, dass ein Gläubiger oder eine Gläubige, wenn Allâh und Sein Gesandter eine Angelegenheit bestimmt haben, sie eine andere Wahl in ihrer Angelegenheit treffen. Und derjenige, der Allâh und Seinem Gesandten gegenüber ungehorsam ist, geht wahrlich in offenkundiger Weise irre.

Unser Rat an jeden Muslim ist, sich an das zu halten, was von den Gelehrten der vier Rechtsschulen gesagt wurde, deren hoher Rang, in Übereinstimmung der Gemeinschaft, bestätigt wurde sowie die Gesetze bezüglich des Fastens zu lernen und dies von einem kompetenten Lehrer, der diese Kenntnis hat, rechtschaffen ist und dieses Wissen von seinesgleichen überliefert bekam usw. bis hin zum Gesandten Gottes .