Liebe Leserin, lieber Leser,
gepriesen sei Gott, Der uns erschaffen und durch die Propheten gelehrt und gebildet hat. Er hat den Propheten Gebote und Regeln offenbart und ihnen befohlen, diese zu verkünden, damit wir von der Einhaltung dieser Regeln auf der Welt und im Jenseits profitieren.
Dementsprechend ist die Kenntnis über die eigenen Rechte und Pflichten als auch über die Rechte der Mitmenschen eine grundlegende Voraussetzung für das Glück im weltlichen und die Glückseligkeit im jenseitigen Leben, weil ansonsten die Gefahr besteht, Gott gegenüber ungehorsam zu sein und die Rechte anderer zu verletzen.
Der Islam hat die zwischenmenschlichen Beziehungen und Verhältnisse, wie z. B. Verwandtschaft, Nachbarschaft, Ehe usw., deutlich geregelt. Er hat jedem Mitglied seine Rechte zugesprochen und in unterschiedlichen Zusammenhängen die Frau und ihre Position in der Gesellschaft besonders hervorgehoben. Er hat die Frau vom Rande der Gesellschaft ins Zentrum gerückt, wie in der vorliegenden Darlegung verdeutlicht wird, ohne auf die einzelnen unreligiösen Einstufungen und Behandlungen der Frauen in den arabischen und nichtarabischen Regionen einzugehen, wie z. B. die Verfolgungen vieler Frauen, die Ermordung neugeborener Mädchen, die Aberkennung des Erbschafts- und Eigentumsrechts der Frau, die Ansicht, dass die Frau ein Gegenstand wäre, der vom Vater an den Sohn vererbt wird etc.
Bildung und Studium der Frau
Zu den Lehren des Islam gehört, dass jeder volljährige, geistig gesunde Muslim verpflichtet ist, ein bestimmtes Grundwissen der islamischen Religionslehre zu erwerben. Da diese Pflicht nicht nur die Männer betrifft, sondern auch die Frauen, findet man in der islamischen Welt namhafte gelehrte Frauen, wie z. B. ^´ischah, die Ehefrau unseres Propheten. Zahlreiche Gefährten unseres Propheten haben einen Teil ihres Wissens von ihr gelernt und dieses überliefert.
Ein weiteres Beispiel sind die vielen Lehrerinnen des berühmten Gelehrten Ibn ^Asâkir, aus dessen Biographie hervorgeht, dass ein großer Teil seiner mehr als 1.000 Lehrer Frauen waren.
Die Frau im Berufsleben
Die islamisch-rechtliche Erlaubnis der Tätigkeit einer Frau ist auf das religiöse Wissen nicht begrenzt, deshalb ist es für den neutralen Betrachter ersichtlich, dass nicht wenige muslimische Frauen wichtige Positionen in der Gesellschaft besetzt haben, weil sie hierfür qualifiziert sind, sei es in der Medizin, dem Handel, dem Bauwesen oder anderen Bereichen.
Die Ehefrau im Islam
Ein Auszug aus unserem Himmlischen Buch – dem Qur´ân – bedeutet: … und behandelt sie (die Ehefrauen) gut. Zudem bedeutet eine Aussage unseres Propheten: Zu den Merkmalen der besseren Muslime gehört die gute Behandlung ihrer Ehefrauen.
Der Islam lehrt, dass die unrechtmäßige Aneignung des Vermögens eines anderen verboten ist, auch wenn es das Vermögen der eigenen Ehefrau sein sollte. Gott hat den Mann verpflichtet, den Unterhalt der Ehefrau zu leisten, d. h. der Ehemann muss für ihre Unterkunft, Kleidung und Nahrung aufkommen, auch wenn sie reich sein sollte, es sei denn, sie verzichtet freiwillig darauf.